Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fuellmich Dr. Fuellmlch • Sendor,ttuse 37 · 37077 GDlllngen Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich LL.M. (UCLA) • attorney at law Landgericht Berlin Tegeler Weg 17 - 21 Vertretungsberechtigt bei al· len Gerichten des US-Bundesstaates Kalifornien 10589 Berlin Senderstraße 37 37077 Göttingen Tel.: +49 (o) 551-20 91 20 Fax: +49 (o) 551-20 912144 E-Mail: info@fuellmich.com vmw.fuellmich.com per beA Termine nur nach vorheriger Vereinbarung Ihr Zeichen Unser Zeichen (stets angeben) Z-99/20-rf/nw Datum 23.11.2020 -Neue BankverblndunS-: EthlkBank und Volksbank BIC: GENODEFsEl'K IIIAN: DEJJ 8309 4495 000,436:117 Klage Steuernummer: 20/113/ 07370 des Dr. med. Wolfgang Wodarg, - KlägerProzessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Fuellmich & Associates, Senderstrasse 37 in 37077 Göttingen gegen 1. Philip Kreißet, c/o VolksverpetzerWP gUG, c/oAnke Meeuw.- Thomas Laschyk,• • • • • 2.~ - Beklagte wegen Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz vorläufiger Streitwert: 250.000,-Wir bestellen uns zu Prozessbevollmächtigten des Klägers und werden im Termin zur mündlichen Verhandlung beantragen: 1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu Seite 2 von 54 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Mo- naten zu unterlassen, sich in Bezug auf den Kläger wörtlich oder sinngemäß - insbesondere auch wie im unter dem 20. März 2020 auf der Internetseite www.volksverpetzer.de mit den Überschriften „Klimaleugner = Coronaleugner" und „Wissenschaftsverachtung für Profit: Das sind die Tricks, auf die ihr achten müsst" veröffentlichten Beitrag geschehen - wie folgt zu äußern und/oder diese Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: a) Dr. med. Wolfgang Wodarg steht politisch der AfD (Alternative für Deutschland) nahe; b) Dr. med. WolfgangWodarg leugnet den Einfluss der Menschen auf den globalen Klimawandel; Hilfsweise: Dr. med. Wolfgang Wodarg ist ein Klimaleugner. c) Dr. med. Wolfgang Wodarg nimmt für Geld den Tod von Menschen in Kauf; d) Dr. med. Wolfgang Wodarg bringt für Geld die Menschenleben der verwundbarsten Mitbürger und Mitbürgerinnen in Gefahr; e) Dr. med. Wolfgang ~o,d~rg _ye1 ritt mit s!!Pe~n, Thesen zum Thema Viren oder Epidemien eine Meinung die kein seriöserW1ssenschaftler teilt; Hilfsweise: Dr. med. Wolfgang Wodarg vertritt mit seinen Thesen eine Meinung die kein seriöser Wissenschaftler teilt; , t) 2. • · ,i, Dr. med. Wolfgang Wodarg leidet an GehirnschwtJnd. "' _.,. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, sich in Bezug auf den Kläger wörtlich oder sinngemäß - insbesondere auch wie im unter dem 04 . Oktober 2020 auf der Internetseite www.volksverpetzer.de mit den Überschriften ,,So genau sind in Wahrheit PCR-Tests: Ihr Hauptargument widerlegt' und „PCR- Tests sind sehr genau - teile diesen Text um die zentralen lilgen der Pandemie·leugner zu widerlegen." Veröffentlichten Beitrag geschehen - wie folgt zu äußern und/oder diese Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: a) Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass bei niedriger Prävalenz (der Häufigkeit dieser Krankheit in einer bestimmten Gruppe von Menschen) • i: • Seite 3 von 54 • von COVID-19 unter den mit einem SARS-CoV-2 PCR-Test getesteten Menschen in Deutschland ein großer Anteil der von Politik und Verwaltung gefällten schwerwiegenden Entscheidungen auf falsch-positiven Testergebnissen beruht; Hilfsweise: Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass ein großer Anteil von schwerwiegenden Entscheidungen auf falschen Testergebnissen von SARSCoV-2 PCR-Tests beruht." .. Hilfsweise: Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ein großer Anteil von schwerwiegenden Entscheidungen auf falschen PCR-Testergebnissen beruht, dass die Prävalenz von COVID-19 unter den Getesteten in Deutschland nie über 10% lag und sich zuletzt trotz krampfhaft gesteigerter Suche bei 1,7% einpendelte. b) Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass die SARS-CoV-2 PCRTests sehr wahrscheinlich oft ein falsch-positives Ergebnis haben; c) Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass SARS-CoV-2 PCR-Tests auch wenn sie positiv sind noch nichts über das Vorhandensein von infektiösen Viren oder über deren Ursächlichkeit für Krankheitssymptome aussagen; d) Dr. med . Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass (insbesondere) auch bei gesunden Jüngeren und Reiserückkehrern durchgeführte SARS-CoV-2 PCRTests zu über einem Prozent falsch-positiver Ergebnisse führen können; Hilfsweise: Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass SARS-CoV-2 PCR-Tests zu über einem Prozent falsch -positiver Ergebnisse führen können e) Dr. med . Wolfgang Wodarg behauptet, dass die zahlreichen positiven Ergebnisse von SARS-CoV-2 PCR-Tests im als fehlerhafte Diagnostik infolge von Kreuzreaktionen der Tests mit Rindercoronaviren gelten müssen; r •• '· • • Hilfsweise: Dr. med. Wolfgang Wodarg behauptet, der Ausbruch von SARS-CoV-2 bei Tön nies wäre irgendwie durch Rinder-Coronaviren fehldiagnostiziert worden. Seite 4 von 54 Hilfsweise: Dr. med. Wolfgang Wodarg behauptet, dass die vielen SARS-CoV-2-PCR-Positiven auf Schlachthöfen eine Folge von Kreuzreaktionen auf die in der Veterinärmedizin üblichen Corona-Impfungen sind. f) Die Aussage von Dr. med . Wolfgang Wodarg, dass der im Januar 2020 von Christian Drosten, dem Direktor des Instituts für Virologie der Charite Universitätsmedizin Berlin und anderen entwickelte SARS-CoV-2 PCR-Test nicht oder nicht richtig validiert wurde, ist falsch; Hilfsweise: Die Aussage von Dr. med. Wolfgang Wodarg, dass SARS-CoV-2 PCR-Tests nicht. oder nicht richtig validiert wurde, ist falsch; Hilfsweise: Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er sagt, dass der im Januar 2020 von Chris-tian Drosten, dem Direktor des Instituts für Virologie der Charite Universitätsmedizin Berlin, und anderen entwickelte SARS-CoV-2 PCR-Test nicht oder nicht richtig validiert wurde . 3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Verbreitung der im Klageantrag zu 1 und zu 2 genannten Äußerungen entstanden ist und noch entstehen wird. 4. Die Beklagten werden verurteilt an den Kläger eine Geldentschädigung von 50.000 Euro zu zahlen. 5. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen . Weiterhin beantragen wir: 6. Falls kein früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wird, für den Fall, dass die Beklagten eine ihnen nach § 276 Abs. 1 ZPO gesetzte Frist versäumen, gemäߧ 331 Abs. 3 ZPO durch Versäumnisurteil zu entscheiden; 7. gemäß § 283 ZPO nachzulassen, innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Erklärung zu nicht rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin mitgeteiltem Vorbringen des Gegners schriftlich nachzureichen; 8. eine vollständige Abschrift des Urteils zu erteilen; 9. für den Fall, dass das Urteil für den Kläger einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, Vollstreckungsklausel zu erteilen; Seite 5 von 54 • ·~ • •• 10. den Zeitpunkt der Zustellung an die Beklagten zu bescheinigen. Der Antrag auf Widerruf der Inkriminierten Auolerung bleibt ausdrOckllch vorbehalten. A. Sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten den Kläger betreffend diverse vom Kläger getätigte Äußerungen als „Lügner" bezeichnen dürfen. Die umstrittenen Äußerungen beziehen sich auf die Corona-Pandemie, dabei insbesondere auf die Gefährlichkeit des Virus und die Zuverlässigkeit des zur Feststellung von Infektionen verwendeten PCR-Tests. Der weitergehende, hier nicht entscheidungserhebliche Hintergrund der umstrittenen Äußerungen betrifft den insbesondere vom Erfinder und Leiter der Privatorganisation „Welt Wirtschaftsforum" und vom Microsoft-Gründer Bill Gates seit Jahren insbesondere über das Welt Wirtschaftsforum propagierten, hoch umstrittenen sogenannten „Great Reset", welcher einen konzernbetriebenen, weltweiten gesellschaftspolitischen „Neustart" zum Gegenstand hat. Dieselben Personen und Konzerne, welche im Zusammenhang mit diesem sogenannten „Great Reset" in die pharmazeutische und die Tech-lndustrie investierten, investierten auch massiv in die sogenannten Leit- oder Mainstream-Medien. Wie sich dieses zu Lasten der bis dahin gewohnten informatorischen Berichterstattung und zu Gunsten eines reinen Haltungsjournalismus ausgewirkt hat und weiter auswirkt, hat Prof. Dr. iur. Martin Schwab von der Universität Bielefeld in einem umfangreichen aktuellen Gutachten für den Kläger mit dem Titel „Meinungsfreiheit und wissenschaftlicher Diskurs in der Corona-Krise" dargelegt, in welchem er auch auf die verleumderischen Aktivitäten des „Volksverpetzers" und auf das aus dem Bundesinnenministerium geleakte sogenannte „Panik-Papier" eingeht, welches unter anderem dazu aufruft, insbesondere Kinder dadurch in Panik zu versetzen, daß sie in den Glauben versetzt werden, sie seien für den qualvollen Tod ihrer Eltern oder Großeltern verantwortlich, wenn sie sich nicht an die sogenannten Corona-Regeln halten würden . Anlage K O (Gutachten Prof. Dr. iur Martin Schwab „Meinungsfreiheit und wissenschaftlicher Diskurs in der Corona-Krise" Der Unterzeichner nimmt dieses Gutachten vollinhaltlich in Bezug und macht es hiermit zum Gegenstand seines Vortrags. Der Kläger ist Mediziner (Facharzt für Innere Krankheiten - Pneumologie, Facharzt für Hygiene - Umweltmedizin und Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen - Sozialmedizin) mit langjähriger Berufserfahrung; er leitete unter anderem von 1981 bis 1994 als Amtsarzt das Gesundheitsamt Flensburg. Er führte Lehrveranstaltungen an der Charite in Berlin sowie an weiteren europäischen Hochschulen durch und erhielt 1991 ein Stipendium für Epidemiologie und Gesundheitsökonomie an der Johns-Hopkins Universität in Baltimore, Maryland (USA). Seite 6 von 54 Viele Jahre war der Kläger für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages und als Mit· glied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Fragen der Sicherheit, Me· dizin und Gesundheit zuständig, heute ist er Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Beim Schweinegrippen-Skandal 2009/2020 war er der Initiator der Untersuchungen des Europarates zur Rolle der Impfstoffhersteller und derWHO. Es war im wesentlichen seinem Engagement zu verdanken, dass die von der WHO - nach Änderung der Definition einer Pandemie - ausgerufene Pandemie schlussendlich als leichte Grippeerkrankung erkannt wurde und die in aller Eile hergestellten und mit bis heute geheim gehaltenen Verträgen von den Regierungen der Welt eingekauften Impfstoffe vernichtet wurden - nicht ohne allerdings bei rund 700 zuvor noch geimpften Kindern in Europa für eine unheilbare, lebenslange Schwerstbehinderung in Form der Narkolepsie gesorgt zu haben. Der Beklagte zu 1. bezeichnet sich als Datenanalyst und ist Autor der von der Beklagten zu 2. betriebenen Internetseite www.volksverpetzer.de, wo er seit Beginn der CoronaKrise Jedermann, der Fragen betreffend die Corona-Krise und insbesondere die CoronaMaßnahmen stellt, in übelster Weise und unter Nutzung durchweg vorsätzlich falscher Tatsachenbehauptungen herabwürdigt und pauschal als rechtsradikale Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Gegen ebensolche, das Allgemeine Persönlichkeit des Klägers schwer verletzende Äußerungen der Beklagten vom 20.03.20 und vom 04.10.20 wehrt sich der Kläger mit dieser Klage, nachdem ein außergerichtliches Abmahnschreiben ohne Erfolg geblieben und deshalb Klage geboten ist. Anlage K1 (außergerichtliches Abmahnschreiben des Klägers vom 03.11.2020) Im Einzelnen: 1. Wirken des Klägers seit Mirz 2020 Seit Beginn der sogenannten Corona-Krise warnt der Kläger öffentlich unter Hinweis auf zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen vor einer - dieses Mal mit Hilfe der umstrittenen PCR-Tests vorangetriebenen· Neuauflage der damals (2009/2010) von der pharmazeutischen Industrie inszenierten Schweinegrippen-,,Pandemie". Dabei stützt er sich auf Stellungnahmen hochangesehener Wissenschaftler, darunter Prof. John loannidis (einer der meistzitierten Wissenschaftler der Welt) und Prof. Michael Levitt (Nobelpreisträger für Chemie), beide von der Stanford Universität, sowie Stellungnahmen der deutschen Wissenschaftler Prof. Dr. Bhakdi, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Karin Mölling, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Dr. Knut Wittkowski, aber auch des früheren Pfizer Vize-Präsidenten und Chief Science Officers Dr. Mike Yeadon und zuletzt des CEO eines kanadischen PCR· Test Produzenten und Chairman of the Royal College of Physicians of Canada Examination Committee of Pathology in Ottawa, Dr Roger Hodgkinson. Und er stützt sich auf eine aktuelle Entscheidung eines portugiesischen Berufungsgerichts vom 11.11.2020, welches die ' Seite 7 von 54 völlige Ungeeignetheit von PCR-Tests zur Feststellung von Infektionen mit Covid 19 feststellt. Der Kläger warnt davor, dass erneut wie schon bei der Schweinegrippe - jetzt von der pharmazeutischen und der Tech-lndustrie und deren Investoren (mit Unterstützung der sogenannten Leitmedien, in welche diese Investoren ebenfalls erhebliche Geldsummen investiert haben) - eine normale Grippewelle zu einer Pandemie aufgeblasen wird, dieses Mal zum Nutzen der pharmazeutischen und der Tech-lndustrie und deren Hintermänner. Er weist daraufhin, dass selbst die WHO in der Zwischenzeit in Übereinstimmung mit von Prof. loannidis durchgeführten Studien festgestellt hat, dass die Gefährlichkeit der durch das Corona Virus ausgelösten Covid 19 Erkrankung mit einer Mortalität (lnfektion-Fatality Rate) von 0,14°/o derjenigen einer normalen Grippe entspricht; es entgegen anderslautenden Behauptungen keine asymptomatischen Infektionen gibt (also nicht jeder gesunde, symptomlose Mensch eine potentielle Gefahr für Jedermann darstellt); und die von der WHO weltweit empfohlenen und deshalb weltweit vermarkteten sogenannten Drosten-PCR-Tests entgegen anderslautenden Behauptungen weder für diagnostische Zwecke zugelassen sind, noch auch nur ansatzweise in der Lage sind, irgendwelche Aussagen über Infektionen zu treffen; vielmehr sind mindestens 97°/o aller positiven Ergebnisse aus diesen Tests falsch-positiv, wie zuletzt Dr. Mike Yeadon in mehreren Veröffentlichungen und am 13.11.2020 vor dem Berliner Corona-Ausschuss, öffentlich erklärte. II. Beitrag der Beklagten vom 20. Mirz 2020 Die Beklagten veröffentlichte unter dem 20. März 2020 auf der Internetseite www.volksverpetzer.de (nachfolgend manchmal auch nur „Internetseite" genannt) einen Artikel mit den Überschriften „Klimaleugner = Coronaleugnet' und „ Wissenschaftsverachtung für Profit: Das sind die Tricks, auf die ihr achten müsst'. Anlage K2 (Artikel auf der Internetseite www.volksverpetzer.de mit den Überschriften „ Klimaleugner= Coronaleugnet' und „ Wissenschaftsverachtung für Profit: Das sind die Tricks, aufdie ihr achten müsst') Der genannte Artikel enthält zahlreiche die Ehre und die Kreditwürdigkeit des Klägers verletzende unwahre Behauptungen der Beklagten. 2.. Klageantrag zu 2. a (angebliche Nihe zur AfD) Zu Beginn des Artikels findet sich ein aus mehreren Elementen bestehendes Bild auf welchem der Kläger zu sehen ist. Links und rechts neben dem Abbild des Klägers ist jeweils ein Beitrag platziert, der dem Aussehen nach aus einem sozialen Netzwerk (Twitter oder Facebook) stammt. Der rechts neben dem Abbild des Klägers zu sehende Beitrag (,,Man •... Seite 8 von 54 weiß gar nicht mehr was man glauben soll oder nicht..") stammt nicht vom Kläger. Der links neben dem Abbild des Klägers zu sehende, nicht von diesem stammende Beitrag liest sich wie folgt: „AfD-Freunde Deutschland: Ich glaube nicht mehr an den Coronavirus demnächst kommt was'~ Bei lebensnaher Betrachtung liegt es auf der Hand, dass Leser/Betrachter dieses Bereiches des Artikels den Eindruck gewinnen durften und sollten, dass die Beklagten dem Kläger eine Nähe zur AfD unterstellt. Das ist tatsächlich nicht der Fall: Der genannte Beitrag stammt nicht vom Kläger. Er hat ihn auch nicht in Auftrag gegeben. Der Kläger ist weder Mitglied der AfD, noch steht er ihr oder den von ihr vertretenen Positionen in irgendeiner Art und Weise politisch oder in sonstiger Weise nahe. Der Kläger ist (siehe oben) Internist, Pneumologe, Sozialmediziner, Arzt für Hygiene und Umweltmedizin und war langjähriger Leiter eines Gesundheitsamtes. Jetzt arbeitet er der Kläger als Hochschullehrer in Berlin und Flensburg sowie ehrenamtlich unter anderem bei Transparency International Deutschland. Der Kläger ist seit 1988 Mitglied der SPD. Der Kläger zog 1994 über die Landesliste Schleswig-Holstein und danach stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Flensburg-Schleswig in den Bundestag ein. Als Mitglied des Deutschen Bundestages war der Kläger von 1999 bis 2005 in der 14. und 15. Legislaturperiode Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission Recht und Ethik (bis 2002) beziehungsweise Ethik und Recht der modernen Medizin und verfasste Berichte zu den Themen Patientenverfügung, Organlebendspende, ethische Prinzipien der medizinischen Versorgung (Allokations-Ethik), Priorisierung im Gesundheitswesen, Gen-Diagnostik, ethische Fragen der Medizin am Lebensanfang, am Lebensende und in der Forschung, Patentierung von Genen, Lebewesen oder deren Teilen, Kommerzialisierung der Organ und Gewebespenden. 2. Klageantrag zu 1. b (angebliche „Kllmaleugnunl") Im unteren Drittel des Bildes zu Beginn des Artikels findet sich die Überschrift „Kli- maleugner = Coronaleugnet'. Bei lebensnaher Betrachtung liegt es auf der Hand, dass Leser/Betrachter dieses Bereiches des Artikels den Eindruck gewinnen durften und sollten, dass der Kläger den Einfluss des Menschen auf den globalen Klimawandel leugnet - also ein „Klimaleugner" ist. Das ist nicht der Fall, und auch diese falsche Behauptung wird dementsprechend durch nichts gestützt. 3. Klageantrag zu 1. c und d (behauptete Gefihrdungvon Menschen fDr Geld) Die Behauptung der Beklagten, der Kläger nehme für Geld den Tod von Menschen in Kauf, bzw. der Kläger bringe für Geld die Menschenleben der verwundbarsten Mitbürger und Mitbürgerinnen in Gefahr ist ebenfalls falsch und wird dementsprechend durch nichts • Seite 9 von 54 gestützt. Vorsorglich setzt sich der Kläger aber mit den insoweit entscheidenden Textpassagen der Beklagten und den darin von ihm in Bezug genommenen Äußerungen des Klägers auseinander: a. Der Abschnitt des Artikels, welcher sich (neben der Anfangsbildmontage) gezielt mit dem Kläger befasst, beginnt unten auf Seite 5 mit der Zwischenüberschrift „FÜR GELD DEN TOD VON MENSCHEN IN KAUF NEHMEN". Danach schreiben die Beklagten: ,,Ein Beispiel ist das mittlerweile von vielen Seiten (Quelle, Quelle, Quelle, Quelle, Quelle) widerlegte Video von Wolfgang Wodarg, der trotz tausenden Toten in Italien immer noch behauptet, das Virus wäre nicht gefährlicher als die Grippe. In seiner Argumentation werden gleich drei der eben genannten Narrative von Wissenschaftsleugnern verwendet: falsche Experten: Wodarg hat offenbar noch nie zum Thema Viren oder Epidemien geforscht, geschweige denn etwas dazu veröffentlicht, er vertritt mit seinen Thesen eine Meinung, die kein seriöser Wissenschaftler teilt. (Quelle) Rosinenpickerei: Wodarg nimmt sich ausschließ/ich Informationen, die COV/D-19 verharmlosen, er stellt es so dar, als wären alle Coronaviren gleichermaßen harmlos und ignoriert völlig die extrem tödlichen Ausbrüche der Coronaviren SARS und MERS und die aktuellen Toten in Italien und Wuhan und das exponentielle Wachstum der Todesfälle. Verschwörung: Wodarg behauptet, dass es die Epidemie gar nicht gäbe. Das kann man natürlich nur erklären, wenn man davon ausgeht, dass alle Staaten und Wissenschaftler der Welt korrupt undgekauft sind und aus irgendeinem Grund alle Bock aufLockdown haben, wobei sich dann natürlich die Frage stellt, warum die angeblich so mächtigen 1/lumi naten/Bilderberger wer-auch-immer Wodarg frei rumlaufen lassen, wo er ihnen doch so offen widerspricht. . ' RECHTSEXTREME TEILEN WODARG Sein Video wird vor allem in rechtsextremen Gruppen oder von rechtsextremen Blogs geteilt, wie /ournalistenwatch {Quelle) wird vom US· Thinktank Middle East Forum fi· nanziert (Quelle), der Verschwörungsp/attform KenFM oder die rechte Fake NewsPlattform "uncutnews" aus der Schweiz (Quelle). Auch das vom Verfassungsschutz beobachtete (Quelle) rechtsextreme Compact-Magazin empfiehlt seinen leser*innen das Video. Und wofür das alles? Mit seinem Video sammelt Wodarg Geld für eine Crowdfunding Kampagne Ober die Plattform lndiegogo, die bereits 21.000 € eingenommen hat (Quelle). • .·~ Seite 10 von 54 .,. Fllr Geld Menschen/eben unserer verwundbarsten Mitbllrger*innen in Gefahrbringen? Sicher, dass Corona nicht auch Gehirnschwund als Nebenwirkung haben könnte?" • b. ,,frontal 21"-Beitragvom 10. März 2020 Die Beklagten beziehen sich in ihrem Artikel offenbar auf den im ZDF unter dem 10. März 2020 im Rahmen der Sendung „frontal 21" ausgestrahlten Beitrag „Corona und die Folgen • Zwischen Panik und Pandemie", welcher unter dem Link https://www .zdf.de/politik/frontal-21 /corona-zwischen-panik-und-pandemie- 100.html aus der Mediathek des ZDF abrufbar ist. In dem Beitrag kommt der Kläger wie folgt zu Wort: aa. Minute 02:03 · 02:21 und 02:22 bis 02:41 Sprecherin: „ Rückblick: Schon 2009 gab es eine ähnliche Aufregung bei der Schweinegrippe. Die vermeintliche Pandemie erwies sich schnell als relativ harmlos verlaufende Grippewelle. Dr. Wolfgang Wodarg war damals Vorsitzender des EU-Gesundheitsausschusses. Er hält die Reaktionen der Bundesregierung jetzt fllr Obertrieben." Kläger: ,,Mich ärgert, dass jetzt so viele Menschen darunter leiden müssen, unter dieser Panik die gemacht wird. Das unnötig Menschen in Quarantäne gebracht werden, das wichtige Veranstaltungen abgesagt werden, dass Menschen wirtschaftlichen und persönlichen Schaden nehmen - ohne dass das medizinisch wirklich begründbar wäre und haltbar wäre". bb. Minute 02:42 · 03:04 und 03:05 bis 03:31 Sprecherin: II : Experten ist das Coronavirus schon lange bekannt. In einer Studie im schottischen Glasgow habe Wissenschaftler in einem Zeitraum von 2005 bis 2013 die Viren untersucht die Atemwegserkrankungen verursachen. Unter den Haupterregern ist das Coronavirus. Es verursacht bis zu 15 Prozent der Lungenkrankheiten." Kläger: „ Wir wissen seitJahrzehnten dass es Coronaviren gibt. Die Tierärzte impfen Hunde .. gegen Coronaviren. Wir wissen das Schweine Coronaviren haben. Das andere Tiere in unsere Umgebung Coronaviren haben. Und wir wissen auch, dass Menschen schon lange immer Coronaviren haben und das sie daran erkranken. Wir haben bisher die Coronaviren nur nicht wichtig genommen, wir haben nicht danach gesucht wir haben sie einfach vergessen." Seite 11 von 54 cc. Minute 03:32 - 04:06 und 04:07 bis 04:16 Sprecherin: "COVID-19 ist nur eine neue Variante der Coronaviren. Dass sich Viren verändern, ist für Experten nicht neu. So grassieren jedes Jahr in der Grippesaison andere Viren. Professor Tom Jefferson ist Epidemiologe, forscht für das Cochrane Institut, eines der angesehensten unabhängigen medizinischen Forschungsinstitute weltweit. Wir erreichen ihn via Skype." Stimme Synchronübersetzer (Professor Tom Jefferson - Epidemiologe): "Ich kann hier nicht Besonderes erkennen - außer der Tatsache das es ein neuartiger Virus ist. Es ist wie ein neues Automodell - aber es ist eben immer noch ein Kleinwagen." Kläger: "Es ist also nichts Besonderes das es jetzt neue Coronaviren gibt. Das heißt aber nicht das diese Coronaviren gefährlicher sind als andere." Keine dieser Äußerungen belegt die Behauptungen der Beklagten, der Kläger würde für Geld den Tod von Menschen in Kauf nehmen, beziehungsweise der Kläger bringe für Geld die Menschenleben der verwundbarsten Mitbürger und Mitbürgerinnen in Gefahr. Im Gegenteil sorgt sich der Kläger, dass ohne jede medizinische Evidenz die Corona-Maßnahmen Menschen gesundheitlich und wirtschaftlich schweren Schaden zufügen - genau wie dies (wenngleich in nicht ansatzweise so schwerwiegender Form) bereits bei der inszenierten „Schweinegrippe" der Fall war. Dass der Kläger mit dieser Einschätzung richtig liegt, hat auch ein für die Risikoanalyse bei Notlagen verantwortlicher Mitarbeiter im Bundesinnenministerium namens Stephan Kohn in seiner inzwischen als Fehlalarm-Papier bezeichneten Ausarbeitung aus dem Mai detailliert begründet, welches übergeben wird als Anlage K3 (sogenannte „ Fehlalarmpapier" des Bundesministeriums des Inneren) Der Kläger macht sich den Inhalt des Papiers betreffend die Maßnahmen-induzierten Schäden zu eigen und trägt ihn hiermit vollinhaltlich vor, insbesondere zum steilen Anstieg der Suizide, zum steilen Anstieg der Fälle häuslicher Gewalt, aber auch zu den Gesundheitsschäden wegen nicht durchgeführter Vorbeugemaßnahmen, Reha-Maßnahmen und zu den Gesundheitsschäden wegen nicht durchgeführter Operationen, sowie Seite 12 von 54 zu den wirtschaftlichen Folgen wegen zerstörter Unternehmen insbesondere aus dem Bereich der Gastronomie und der Hotellerie. Selbst die WHO sieht dies in der Zwischenzeit - nachdem das katastrophale Ausmaß der Maßnahmen-induzierten Schäden immer offensichtlicher geworden ist - so, wie unter anderem eine Veröffentlichung vom 14.10.2020 belegt, mit dem Titel „Coronavirus: WHO joins the Great Barrington Dec/aration by condemning lockdowns". · Anlage K 4 (Veröffentlichung „ Coronavirus: WHO joins the Great Barrington Declaration bcondemning lockdowns' vom 14.10.20) Dort wird Dr. David Nabarro von der WHO auf der ersten Seite wie folgt zitiert: „Lockdowns just have one consequence that you must never ever belittle, and that is making poor people an awful lot poorer" Übersetzung: „Lockdowns haben nur eine Konsequenz, die man niemals verniedlichen darf, und das ist, dass sie arme Menschen noch schrecklich ärmer machen" • Auf der zweiten Seite in der Mitte des Textes wird Dr. Nabarro wie folgt zitiert: „Look what's happened to smallholder farmers all over the world.... Look what's happening to poverty levels. lt seems that we may weil have a doubling of world poverty next year. We may weil have at least a doubling of child malnutrition." Übersetzung: Sehen Sie was mit den Kleinbauern Oberall aufder Welt geschieht. ... Sehen Sie, was mit den Armutsschwellen geschieht. Es scheint, als werden wir eine Verdoppelung der Weltarmut bis zum nächsten Jahr haben. Wir können mindestens eine Verdoppe· lung der Kinderunterernährung haben. " Und unten auf derselben Seite wird Dr. Nabarro wie folgt zitiert: ,,And so, we really do appeal to all world leaders: stop using lockdown as your primary control method." Übersetzung: „Und deshalb appellieren wir an die Weltfllhrer: hören Sie aufdamit, Lockdowns als Hauptkontrollmechanismus zu benutzen·~ Auf der darauf folgenden Seite oben heißt es mit Blick auf die (überwiegend aus Medizinern bestehenden) Unterzeichner der sogenannten Great Barrington Declaration: „His message came timely. In a world first, a number ofhealth experts from all over the world came together calling for an end to coronavirus lockdowns earlier this . ' Seite 13 von 54 week. They created a petition, cal/ed the "Great Barrington Dec/aration': which said that lockdowns were doing "irreparable damage"...... Current lockdown policies are producing devastating effects on short and long term public health. "Übersetzung: Seine Botschaft kam zur rechten Zeit. Erstmals kam aufder Welt eine große Anzahl von Gesundheitsexperten zusammen und riefAnfang der Woche dazu auf, die Coronavirus Lockdowns zu beenden. Sie verfassten eine Petition mit dem Namen „Great Barrington Dec/aration'~ welche aussagt, dass Lockdowns irreparable Schäden anrichten...... Die gegenwärtige Lockdown-Politik produziert verheerende Folgen für die kurzfristige und langfristige öffentliche Gesundheit. " Und unten auf derselben Seite heißt es wiederum betreffend Dr. Nabarro von der WHO: „ When asked about the petition, Dr. Nabarro had only good things to say. "Really important point by Professor Gupta.,, Übersetzung: Als Dr. Nabarro wegen der Petition gefragt wurde, hatte er nur gute Dinge zu sagen. ,,Ein wirklich wichtiger Punkt, den Professor Gupta da gemacht hat'~ sagte er. " Der Titel eines bereits im April 2020 von AFP lautet „UNO warnt wegen Corona-Maßnahmen vor «Menschenrechtskat astrophe»". Er ist abrufbar unter dem Link: https://www.nau.ch/news/europa/uno-warnt-angesichts-von-corona-massnahmen-vor-menschenrechtskatastrophe-65699148 Dort heißt es: „Die UNO hat angesichts von Einschränkungen demokratischer Rechte wegen der Corona-Pandemie vor einer «Menschenrechtskatastrophe>> gewarnt. Das Wichtigste In KUrze: • Die Uno befürchtet eine «Menschenrechtskatastrophe» wegen der Corona-Pandemie. • Grund zur Sorge seien die Einschränkungen demokratischer Rechte. • UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bache/et fordert Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bache/et hat angesichts von Einschränkungen demokratischer Rechte wegen der Corona-Pandemie vor einer «Menschenrechtskatastrophe» gewarnt. Bache/et fordert Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Regierungen dürften Notstandsgesetze nicht «als Waffe einsetzen, um die Opposition zum Schweigen zu bringen, die Bevölkerung zu kontrollieren oder gar an der Macht zu bleiben», erklärte Bache/et am Montag. Sie appellierte an Regierungen weltweit, die Rechtsstaatlichkeit auch in der Krise zu achten, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung der Corona-Maßnahmen. Seite 14 von 54 Es sei selbstverständlich, dass Staaten zur Bewältigung der Krise zusätzliche Befugnisse benötigten, betonte Bache/et. «Wenn aber die Rechtsstaatlichkeit nicht respektiert wird, droht der Gesundheitsnotstand zu einer Menschenrechtskatastrophe zu werden, deren negative Auswirkungen die der Pandemie selbst längst übertreffen werden)), warnte sie. Maßnahmen sollen «verhältnismäßig undzeitlich begrenzt» sein Die von Regierungen weltweit verhängten Einschränkungen wegen der Pandemie müssten «verhältnismäßig, nicht diskriminierend und zeitlich begrenzt)) sein sowie «einer angemessenen parlamentarischen, gerichtlichen und öffentlichen Kontrolle unterliegem>, forderte Bache/et. Die Menschenrechtskommissarin kritisierte Maßnahmen und Gesetze in einigen Ländern, die sich auf«vage definierte Straftaten beziehen, die manchmal mit schweren Strafen geahndet werdem>. Auch könnten die Maßnahmen missbraucht werden, um «Medien einen Maulkorb anzulegen sowie Kritiker und Gegner festzuhalten)). Maßnahmen werden mit Gewalt durchgesetzt • Die Menschenrechtskommissarin beriefsich auf «eine Reihe von Berichten)) aus aller Welt, wonach Polizei und andere Sicherheitskräfte in einigen Ländern teils massive oder sogar tödliche Gewalt anwandten, um Corona-Maßnahmen und Ausgangssperren durchzusetzen. Diese Verstöße seien in vielen Fällen «gegen Menschen aus den ärmsten und verwundbarsten Teilen der Bevölkerung begangen)) worden, erklärte Bache/et. «In einigen Fällen sterben Menschen wegen der unangemessenen Anwendung der Maßnahmen, die eingeführt wurden, um sie zu schützen.)) Die ehemalige chilenische Präsidentin prangerte zudem die Festnahme lausender Menschen aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen an und bezeichnete dies angesichts überfllllter Gefängnisse als «unnötig und gefährlich)). f , ~ b. Youtube-Video nHow Dr. Wolfgang Wodarg sees the cullent Corona pandemif!A Die Beklagten beziehen sich insoweit aber offenbar auch auf das bei youtube.com im Kanal der Unternehmensgruppe OVALmedia unter dem folgenden Link veröffentliche Video des Klägers mit dem Titel „How Dr. Wolfgang Wodarg sees the current Corona pandemic' https://www.youtube.com/watch?v=p AyuhbnPOI&feature=emb logo Die Passagen, auf welche sich die Beklagten sich offenbar beziehen, si nd nachfolgend wiedergegeben. aa.Minute 01:13 bis 02: 09 ,,Aber es hat Untersuchungen gegeben - sehr schöne Untersuchungen Ober mehrere Jahre in Glasgow. Da hat man mal versucht mit den Tests die es gab - das heißt Seite 15 von 54 man hat nicht alle hundert untersucht, sondern man hat nur die untersucht für die es Tests gab - und da hat man 10 verschiedene oder 8 verschiedene Viren dann beobachtet und da waren immer Coronaviren dabei. Das jetzt sind hier die Zahlen aus Glasgow. Da hat man von 2005 bis 2013 hat man geguckt welche Erreger kommen da vor bei akuten Atemwegserkrankungen. Und da sieht man diese bunten Säulen das sind jeweils die Erreger. Und das Grüne, im grünen Bereich dort sind immer die Coronaviren dabei gewesen, in jedem Jahr. Und die hatten - die haben immer so einen Prozentsatz von, ja 7 bis 15 Prozent, 5 bis 14 %, schwankt so ein bischen. Es ist also normal das da immer ein großer Anteil auch Coronaviren dabei sind." bb.Minuteo3:56- 06:06 „Das kann er nur erkennen an weiteren epidemiologischen Daten, das heißt wenn man beobachtet wie krank sind die Leute. Wie schnell werden sie wieder gesund? Sterben mehr als früher? Das heißt hier ist es ganz wichtig um das zu beurteilen das man die Daten aus den Vorjahren heranzieht. Das man vergleicht, dass man die Mortalitätsdaten sich anguckt; wie ist es - wieviel Leute sind an Viruserkrankungen gestorben? Jetzt wenn ich nachgucken will, wenn ich einen bestimmten Erreger suche, wenn ich also nach zum Beispiel nach Coronaviren suche, dann kann ich untersuchen in der Gesamtbevölkerung. Und da werde ich wahrscheinlich so um die, na 10 Prozent in der Grippewelle werden so jetzt im Moment gerade etwas 8 bis 10 % der Bevölkerung, da wird irgendein Virus zu finden sein, da wird irgendwas sein was sie gerade so ein bischen krank oder ein bischen mehr krank macht. Wenn ich allerdings in die Arztpraxen gehe und da jetzt ein bischen gucke wieviel Leute haben das findet man natürlich viel mehr positive Fälle. Und wenn ich jetzt in Krankenhaus gehe und bei denen jetzt eine Probe nimmt auf Coronaviren, den Test macht, dann wird man bei noch mehr Menschen eine Coronainfektion finden. Das heißt je nachdem welche Anteile der Bevölkerung ich untersuche - die Normalbevölkerung, die Leute im Wartezimmer von Ärzten, die Leute in der Klinik- oder wenn ich das untersuche bei Menschen die sterben, die sehr, sehr krank sind aufder Intensivstation, dann werde ich immer - das ist zu erwarten - immer diese 7 bis 15 Prozent dabei auch Coronaviren finden. Ob sie daran sterben oder ob sie an anderen Erregern sterben und das Coronavirus nur dabei ist kann ich damit noch nicht sagen. Das heißt wenn ich jetzt in Italien gucke - 'Oh die sterben alle!' - dann möchte ich wissen wo sind die Tests genommen worden. Wie hat man die wenigen Tests die zur Verfügung stehen ... wo hat man sie benutzt. Wenn man sie im Krankenhaus benutzt hat - bei Schwerkranken, bei Sterbenskranken - dann steigt natürlich die Todesrate an Corona ... weil das so aussieht einfach nur, weil man da hingeguckt hat'. cc. Minute 06:08 - 07:38 Seite 16 von 54 ,,Also, Mortalität, krankheitsspezifische Mortalität - das heißt wenn jemand eine definierte Krankheit hat, wieviel Prozent sterben dann davon - dann an dieser Krankheit. Und wir haben bei der akuten Atemwegserkrankung, der saisonalen akuten Atemwegserkrankung, die wir im Volksmund Grippe nennen, haben wir eine Mortalität normalerweise von 0.1 Prozent - das ist schon die Obergrenze eigentlich. Das heißt es sterben einer auf 1000. Von 1000 Einwohnern stirbt einer an Grippe. Jeden Winter. Und da müssen wir jetzt nachgucken ist das mehr oder ist das nicht mehr durch Coronaviren. Und das kann man jetzt so machen wenn in Deutschland, wenn in Deutschland zum Beispiel 20.000 oder 30.000 Menschen - das ist so das was man annimmt - mehr sterben durch diese Grippe als llblicherweise ohne die Grippe sterben würden. Das nennt man Übersterblichkeit. So jetzt haben wir, wissen wir das die Coronaviren immer ungefähr 5 bis 14 Prozent ausmachen, sagen wir mal um die 10 Prozent - ist einfacher zu rechnen. Nehmen wir an, wir hätten die vergangenen Jahre im Krankenhaus die schwer kranken Menschen dort untersucht mit einem Test auf Coronaviren - das ist natllrlich nicht geschehen; dann hätten wir in den vergangenen Jahren damit rechnen mllssen, immer zwei- bis dreitausend Menschen die sterben an Atemwegserkrankungen gefunden zu haben bei denen auch Coronaviren nachweisbar waren. Und da sind wir ja jetzt noch weit von weg." Auch keine dieser Äußerungen belegt die Behauptungen der Beklagten, der Kläger nehme für Geld den Tod von Menschen in Kauf, bzw. der Kläger bringe für Geld die Menschenleben der verwundbarsten Mitbürger und Mitbürgerinnen in Gefahr. Im Gegenteil sorgt sich der Kläger (genau wie die eingangs der Klage in Bezug genommenen Wissenschaftler), dass ohne jede medizinische Evidenz die Corona-Maßnahmen Menschen gesundheitlich und wirtschaftlich schwerste Schäden zufügen - genau wie dies (wenngleich in nicht ansatzweise so schwerwiegender Form) bereits bei der - nachgewiesenermaßen - als Pandemie inszenierten Schweinegrippe der Fall war. Vielmehr ist in der Wissenschaft völlig unstreitig, dass bei jeder Grippewelle auch Coronaviren dabei sind, mal mehr, mal weniger. Und sogar die WHO hat sich inzwischen der auf diversen Studien beruhenden Einschätzung des Prof. Dr. John loannidis angeschlossen, wonach auch das aktuelle Corona-Virus in seiner Gefährlichkeit/Mortalität derjenigen einer normalen Grippewelle entspricht (s.o.). Eine Veröffentlichung des Off Guardian vom 08.10.20 von Kit Knightly mit dem Titel "WHO {Accidentally) Confirms Covid is No More Dangerous Than Flu - Head of Health Emergencies Program 'best estimates' put /FR at 0.14 %" (= "WHO bestätigt [versehentlich] dass Covid nicht gefährlicher ist, als die Grippe - Leiter des Notfall-Programms kommt mit 'bester Schätzung' aufeine Infektionssterblichkeitsrate von 01,4 % '' ist nachzulesen unter dem Link: Seite 17 von 54 https://off-guardian.org/2020/ 10/08/who-accidental ly-confirms-covid-is-no-more-dangerousthan-flu/ Dort heißt es betreffend eine Sondersitzung vom 05.10. 20: " The World Health Organization has finally confirmed what we (and many experts and studies) have been saying for months - the coronavirus is no more deadly or dangerous than seasonal flu. " Übersetzung: • ,,Die WHO hat endlich bestätigt, was wir (und viele Experten und Studien) seit Monaten gesagt haben - das Coronavirus ist nicht tödlicher oder gefährlicher als die saisonale Grippe." ... [ ] "At the session, Dr Michael Ryan, the WHO's Head ofEmergencies revealed that they believe roughly 10% of the world has been infected with Sars-CoV-2. This is their 'best estimate~ and a huge increase over the number of officially recognized cases (around 35 million). " Übersetzung: .. ., In der Sitzung enthüllte Dr. Michael Ryan, der Leiter der WHO Abteilung fllr Notfälle, dass die WHO glaubt, dass ungefähr 10% der Welt (Bevölkerung) mit SARS -CoV-2 infiziert sei. Dies ist ihre , beste Schätzung~ und ein riesiger Anstieg gegenüber den offiziell anerkannten Fällen (ungefähr 35 Millionen)" "Dr. Margaret Harris, a WHO spokeswoman, later confirmed the figure, stating it was based on the average results of all the broad seroprevalence studies done around the world.,, Übersetzung: „Dr. Margaret Harris, eine WHO Sprecherin bestätigte diese Zahl später und wies darauf hin, dass sie auf den Durchschnittszahlen aller breit angelegten Seroprävalenz-Studien beruht, welche weltweit durchgefllhrt wurden." "The global population is roughly 7.8 billion people, if 10% have been infected that is 780 million cases. The global death toll currently attributed to Sars-CoV-2 infections is 1,061,539." Übersetzung: Seite 18 von 54 • ,,Die Weltbevölkerung beträgt rund 7,8 Milliarden Menschen, wenn 10% infiziert sind, sind das 780 Millionen Fälle. Die weltweiten Todesfälle, die gegenwärtig einer SARS-Co V- 2 Infektion zugeschrieben werden, belaufen sich auf1.061.539." "That's an infection fatality rate of roughly or 0.14 %. Right in line with seasonal flu and the predictions ofmany experts from all around the world. ,, Übersetzung: ,,Das entspricht einer Todesrate bei Infektionen von ungefähr 0,14%. Dies liegt genau auf der Linie der saisonalen Grippe und entspricht den Vorhersagen vieler Experten weltweit. " "0.14 % is over 24 times LOWER than the WHO's ''provisional figure" of3.4 % back in March. This figure was used in the models which were used to justify lockdowns and other draconian policies. " Übersetzung: ,,0,14 % ist mehr als 24 Mal niedriger als die von der WHO im März verkündete provisorische Zahl von 3,4 %. Diese Zahl wurde in Modellen benutzt, die dazu dienten, die Lockdowns und anderen drakonischen Maßnahmen zu rechtfertigen. " "In fact, given the over-reporting ofalleged Covid deaths, the /FR is likely even lower than 0.14 %, and could show Covid tobe much less dangerous than flu." "Angesichts der übertrieben übermittelten Zahlen dürfte die Infektionstodesrate noch niedriger sein also, 14 % und zeigen, dass Covid weit weniger gefährlich ist, als die Grippe." Unten auf der Seite findet sich ein abhörbares Audio mit dem konkreten Zitat von Dr. Michael Ryan betreffend die 10% weltweit Infizierten. dd. Falsch ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Kläger mit „seinem Video" (welches der beiden oben auszugsweise zitierten ist gemeint?) ,, Geld sammelt für eine Crowdfunding-Kampagne über die Plattform lndiegogo, die bereits 21.000 € eingenommen hat (Quelle)'. Der mit dem Wort „Quelle" verknüpfe Link ist: https://www.indiegogo.com/projects/corona-film#/ Er führt zur Seite einer Crowdfunding-Kampagne (eines Projektes welches im Internet vorgestellt wird und zu dessen Verwirklichung ausschließlich mit Spenden gearbeitet wird), welche durch Herrn Robert Cibis (Geschäftsführer einer der Gesellschaften aus der Unternehmensgruppe Ovalmedia) ins Leben gerufen wurde. Sie trägt den Titel Seite 19 von 54 "CORONA.film -An investigative 90 min. documentary on the coronavirus and its media influence." Anlage K 5 (Ausdruck der Kampagnenseite des Zeugen Robert Cibis betreffend das Filmprojekt" CORONA.film -An investigative 90 min. documentary on the coronavirus and its media influence.'') Der Zeuge Ci bis hat die Kampagne zwecks Spendenfinanzierung seines Dokumentarfilmprojekts begonnen. Der Kläger hat mit dieser Kampagne nichts zu tun, sie insbesondere nicht ins Leben gerufen, und er erhält zudem weder unmittelbar noch mittelbar über diese Kampagne Geld oder sonstige Zuwendungen. Richtig ist, dass der Kläger an zwei Stellen des auf der Seite der Kampagne verlinkten Youtube-Videos (https://www.youtube.com/watch?v=BdYoAGafv8c) zu Wort kommt: Minute 0:35 - 0:51 "Ich möchte was erzählen über die Coronavirus-Epidemie die wir angeblich haben sollen, und ich dachte erst dieser Hype geht wieder vorbei als das losging, aber das hat sich ja so gesteigert das ich denke, da muss man mal genauer drüber nachdenken." Minute 01:07 - 01:17 ".... wenn ich jetzt in Italien gucke - 'Oh die sterben alle!' - dann möchte ich wissen wo sind die Tests genommen worden. Wie hat man die wenigen Tests die zur Verfügung stehen ... wo hat man sie benutzt." Keines dieser Zitate, aber auch sonst keinerlei Tatsache st ützt die wahrheitswidrige Behauptung der Beklagten, dass der Kläger „ Geld sammelt für eine Crowdfunding-Kam- pagne über die Plattform lndiegogo, die bereits 21. 000 € eingenommen hat (Quelle)' 4- Klageantrag zu 1 e (angeblich unseriöse Thesen des Kligers) Nach alledem ist auch belegt, dass die dargelegten Tatsachen und daran anknüpfenden Standpunkte des Klägers , welche er in den zitierten Ausschnitten der zwei Videos vorgebracht hat, nicht allein von ihm, sondern von einer Reihe namhafter, seriöser Wissenschaftlern benannt und vertreten werden . 5. Klageantrag zu 1 f (Gehirnschwund) Es ist offenkundig, dass die Beklagten ihre schmähende, beleidigende Behauptung, dass der Kläger an „Gehirnschwund" leidet, auf rein gar nichts stützen kann. Diese Schmähung bezieht sich auf den Kläger, da dieser im vorangegangenen Absatz im Zusammenhang mit seinem angeblichen „Geldsammeln" namentlich benannt wurde, um dann im Absatz mit Seite 2 0 von 54 .. der Schmähung die Behauptung der Gefährdung von Menschen für Geld als Folge von „Gehirnschwund " als „Nebenwirkung des Coronavirus" als „Frage" aufzuwerfen. III. Artikel der Beklagten vom 04- Oktober 2020 Die Beklagten veröffentlichten unter dem 04. Oktober 2020 auf der Internetseite www.volksverpetzer.de einen Artikel mit den Überschriften „So genau sind in Wahrheit PCR-Tests: Ihr Hauptargument widerlegt' und „PCR-Tests sind sehr genau - teile diesen Text um die zentralen Lügen der Pandemie-Leugne, zu widerlegen." Anlage K6 (Artikel auf der Internetseite www.volksverpetzer.de mit den Überschriften „So genau sind in Wahrheit PCR-Tests: Ihr Hauptargument widerlegt' und „PCR-Tests sind sehr genau - teile diesen Text um die zentralen LUgen der Pandemie-Leugne, zu widerlegen." Auch dieser Artikel der Beklagten enthält eine Vielzahl die Ehre und die Kreditwürdigkeit des Klägers verletzende unwahre Behauptungen der Beklagten. Zu Beginn des Artikels findet sich ein aus mehreren Elementen bestehendes Bild auf welchem der Kläger zusammen mit den Herren Dr. med. Bodo Schiffmann (ein HNO-Arzt aus Sinsheim) und Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi zu sehen ist. Prof. Dr. med. Bhakdi ist Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie. Er war bis zu seinem Ruhestand Professor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und von 1991 bis 2012 Leiter des dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene. Nach dem Bild findet sich unter der Zwischenüberschrift „Das zentrale Argument der Pandemie-leugnet' der folgende, pauschal all diejenigen Personen, die Zweifel an den Corona-Maßnahmen anmelden betreffende Abschnitt: „Alle führenden Pandemie-Leugne, haben diese Lüge bereits zigmal wiederholt. Sie ist DER zentrale Baustein der Corona-Leugne,. Und genau diese Lüge werden wir jetzt so gründlich und ausführlich zerstören, dass davon nichts mehr llbrigbleibt. Es geht um die Genauigkeit der PCR-Tests. Wir werden zeigen: Die PCR-Tests sind validiert, Die PCR-Tests testen ausschließlich SARS-Viren und keine harmlosen Erkältungsviren und Und die PCR-Tests sind extrem genau, viel genauer als Corona-leugne, behaupten." Weiter unten heißt es dann in dem den Kläger konkret erwähnenden Teil des Artikels: ,,Auch Pandemie-Leugne, Dr. Wolfgang Wodarg lügt: ,Es [ist] also sehr wahrscheinlich, dass ein großerAnteil von schwerwiegenden Entscheidungen auffalschen Testergebnissen beruht.' In einem anderen Beitrag spricht er von 'über 1 % falsch positive '. Er behauptet außerdem, der Ausbruch bei Tönnies wäre irgendwie durch Rinder-Coronaviren (eh/diagnostiziert worden. Seite 21 von 54 Pandemie-leugner zielen dabei vor allem auf Falsch Positive Ergebnisse und behaupten mit erfundenen Zahlen, dass die Pandemie eigentlich vorbei sei. Daher werden wir hier vor allem Gerüchte und Lügen über die Falsch Positiv Rate zerlegen. Über die PCR-Tests wurden mittlerweile so viele lügen verbreitet, dass wir vermutlich nicht alle davon widerlegen können in diesem einen Text. [. ../ ' Das Wort „lügt" ist mit einem Link zu folgendem Beitrag des Klägers vom 30. Mai 2020 auf Facebook verknüpft. https://www.facebook.com/83788386909/posts/fal 92° C sein; DNA-Amplifikations-Temperatur (TaqPol-spezifisch); Tm (die Schmelztemperatur [Annealing-Temperatur] eines Primers hängt von seiner Länge und seiner Zusammensetzung [GC-Gehalt] ab): Annealing-Temperatur (also die Temperatur, bei der die Prim er und Detection Pro bes die Zielbindung/ Ablösung erreichen) darf 2°( pro Primerpaar nicht überschreiten). Tm hängt stark vom GC-Gehalt der Primer ab. cc. Die Anzahl der Amplifikationszyklen (weniger als 35; vorzugsweise 25-30 Zyklen). Im Falle eines Virusnachweises werden bei >35 Zyklen nur Signale detektiert, die nicht mit dem infektiösen Virus korrelieren, wie es durch Isolierung in Zellkultur bestimmt wurde [überprüft in 2]; Seite 40 von 54 dd. Molekularbiologische Validierungen; amplifizierte PCR-Produkte müssen entweder durch Ausführen der Produkte in einem Gel mit einem DNA-Lineal oder durch direkte DNA-Sequenzierung validiert werden; ee. Positiv- und Negativkontrollen zur Bestätigung/Widerlegung des spezifischen Virusnachweises müssen existieren. ff. Es sollte eine Standardarbeitsanweisung (Standard Operational Procedure, SOP) zur Verfügung stehen, welche die oben genannten Parameter eindeutig spezifiziert - und zwar so, dass alle Laboratorien in der Lage sind, exakt die gleichen Testbedingungen einzurichten . Eine validierte universelle SOP ist unerlässlich, da sie einen Vergleich der Daten innerhalb der Länder und zwischen den Ländern ermöglicht f. Die Tauglichkeit des Drosten-Tests für eine Validierung unterliegt schon aus einem formalwissenschaftlichen Blickwinkel Bedenken: aa. In Tabelle 1 des Drosten-Corman-Papers werden falsche Abkürzungen aufgeführt. "nM" ist anzugeben - nicht "nm" (wird aber im Paper trotzdem angegeben; ,,nm" steht nach internationalen Standards für "Nanometer" - was für eine chemische Konzentration unsin· nig ist. bb. Es ist wissenschaftlicher Konsens, genetische Sequenzen immer in der 51-3'-Richtung zu schreiben, einschließlich der Reverse Primer. Daher ist es höchst ungewöhnlich, Alignment mit reverser komplementärer Schreibweise der Primersequenz durchzuführen, wie es die Drosten et al. in Abbildung 2 ihres Papiers taten . Hier wird zusätzlich eine Wackelbasis als "y" markiert, ohne Beschreibung der Basen, für die das „y" steht. cc. Zwei weitere irreführende Fallstricke des Drosten-Corman-Papers sind, dass ihre Tabelle keine Tm-Werte (die Schmelztemperatur [Annealing-Temperatur] eines Primers) enthält und auch keine GC-Werte (Anzahl von G und C in den Sequenzen als %-Wert der Gesamtbasen) angibt. 1 Seite 41 von 54 g. Die Tauglichkeit des Drosten-Tests für seine Validierung ist zudem aus wissenschaftlicher Sicht einem formal-wissenschaftlichen Blickwinkel Bedenken: aa. Prlmer-Entwurf fehlerhafte Primerkonzentrationen: Zuverlässige und genaue PCR-Testprotokolle werden normalerweise unter Verwendung von 100 nM bis 200 nM pro Primer erstellt. Im Drosten-Corman-Paper finden sich ungewöhnlich hohe und variierende Primerkonzentrationen für mehrere Primer (Tabelle 1). Für die Primerpaare RdRp_SARSr-F und RdRp_SARSr-R werden 600 nM beziehungsweise 800 „nm" beschrieben. In ähnlicher Weise wird für die Primerpaare N_Sarbeco_F und N_Sarbeco_R 600 nM beziehungsweise 800 „nm" empfohlen. Es ist klar, dass diese Konzentrationen viel zu hoch sind, um optimale Konzentrationen für die spezifische Amplifikation von Zielgenen zu sein. Vielmehr führen diese Konzentrationen zu erhöhter unspezifischer Bindung und Amplifikation von PCR-Produkten, welche wiederrum zu einer undefin ierbaren Quote von falsch-positiven Ergebnissen führen Tabelle 1: Prim er und Detection Probes (adaptiert vom Drosten-Corman-Paper; fehlerhafte Primerkonzentrationen sind hervorgehoben) . ., . . ,__RdRp SARSr-F RdRp_SARSr·P2 - GTGARATGGTCATGTGTGGCGG - FAM·CAGGTGGAACCTCATCAGGAGATGC·BBQ Specific f or 2019 -nCoV, will not detect SARS-CoV. Use RdRP gene . Use (6o~ nM per reacti on 100 nM per reaction and mix with Pt Pan Sarbeco-Probe will detect 2019-nCoV, SARS·CoV and bat·SARS·related CoVs. RdRP_SARSr· P1 FAM·CCAGGTGGWACRTCATCMGGTGATGC-BBQ RdRp_SARSr-R CARATGTTAAASACACTATTAGCATA Use~ o~~ M per reaction E_Sarbeco_F ACAGGTACGTTAATAGTTAATAGCGT Use 4oo~m) per react ion E Sarbeco P1 FAM·ACACTAGCCATCCTTACTGCGCTTCG·BBQ Use 20 0 n m per reaction E_Sarbeco_R ATATTGCAGCAGTACGCAC ACA Use 400 nm per react ion N_Sarb eco f CACATTGGCACCCGCAATC Use ~ og nm per reacti on N_Sarbeco. P FAM·ACTTCCTCAAGGAACAACATTGCCA-BBQ Use 200 nm per reaction N Sarbeco R GAGGAACGAGAAGAGGCTTG Use~o g nm per reacti on Use 100 nM per reaction and mix with P2 E gene N gene • W is A/ T; R is G/A; M is A/C; s is G'C. FAM: 6-carboxyfluorescPin: BBQ: blackberry quencher. 'Optimised concent, ations are given ,n nanomol per litoe (nM) based on the fina l reaction mix, e.g. 1.5 µL of a 10 µM primer stock solution per 2511L total reaction volume yields a fina l .CACTATTAGCATA ACAGGTACGTTAATAGTTAATAGCGT Use 800 nM per reaction Use 400 nm per reac t i on E Sarbeco P1 FAM·ACACTAGCCATCCTTACTGCGCTTCG·BBQ Use 200 nm per reacti on E_Sarbeco_R ATATTGCAGCAGTACGCACACA Use 400 nm per reaction N„ Sarbeco_F CACATTGGCACCCGCAATC Use 600 nm per reaction N_ ;iarbeco_ P FAM·ACTTCCTCAAGGAACAACATTGCCA·BBQ Use 200 nm per reaction GAGGAACGAGAAGAGGCTTG Use 800 nm per reaction I/N _Sarbeco_ R ~ F A M : 6-carboxyfluorescein; BBQ: blackberry quencher. p g n nanomol per litre (nM) based on the final reaction mix, e.g. 1.5 µL of a 10 µM primer stock sotution per 2511L total react ion volume yields a final concentrat ion of 600 nM as indic.JIPd in the labil'. Die Teststrategie innerhalb des WHO-Protokolls (Abbildung 1), die sich direkt aus der Eurosurveillance-Publikation ableitet, legt nahe: Zuerst das E-Gen, dann das RdRp-Gen als Kontrolle, welches im Drosten -Test a) Unsicherheit in der Vorwärts-Primer-Sonde; b) Unsicherhe iten in der Rückwärts-Primer-Sonde und c) "Wackel"-Punkte an der zweiten RdRPPrimer-Sonde aufweist. Seite 43 von 54 Die N-Gen-PCR, die ebenfalls aufgrund von Abbildung 1 etabliert wurde, wird weder in das PCR-Protokoll "für einen Routine-Workflow" noch in den Validierungs-Panel-Test einbezogen (Tabelle 2). Wären alle drei Gen-PCRs durchgezogen worden, wäre dies ein gutes diagnostisches Werkzeug zum Nachweis von Virus-RNA gewesen. Dieser Drei-Schritte-Vorschlag würde jeden Fehler/jede Unsicherheit bei jedem Faltungsschritt in Bezug auf "Wackel"-Punkte minimieren, bis nichts mehr übrig bleibt. Da im Drosten-Corman-Paper und im entsprechenden offiziellen WHO-Protokoll jedoch nur zwei Gene für den Routineablauf empfohlen wurden, wurden in fast allen Testverfahren weltweit nur zwei Primer-Matches statt aller drei verwendet. Darüber hinaus weisen diese Gene die Unsicherheit auf, dass sie innerhalb der nahe verwandten Viren sehr ähnliche Gensequenzen aufweisen, also nicht sichergestellt ist, dass die PCR hochspezifisch nur SARS-CoV-2 erkennt. Die ungewöhnlichen Wackelbasen haben bereits zu einer Quelle der Besorgnis in der Fachwelt geführt und zu einem Leserbrief von Pillonel et al. [10] über eklatante Fehler in den beschriebenen Sequenzen. Diese Fehler sind auch in der Beilage von Corman et al. offensichtlich. Abbildung 1: Eine 3-stufige Verifikation, die jedoch nur auf den E- und RdRp-Genen basiert, wird in der offiziellen WHO-Protokollempfehlung [8] beschrieben, ist aber in der Eurosurveillance-Publikation nicht so angegeben, wie sie es sein sollte. Background We used known SARS- and SARS-related coronaviruses (bat viruses from our own studies as weil as literature sources) to generate a non-redundant alignment (excerpts shown in Annex). We designed candidate diagnostic RT-PCR assays before release of the first sequence of 2019-nCoV. Upon sequence release, the following assays were selected based on their matching to 2019-nCoV as per inspection of the sequence alignment and initial evaluation (Figures 1 and 2). All assays can use SARS-CoV genomic RNA as positive control. Synthetic control RNA for 2019-nCoV E gene assay is available via EVAg. Synthetic control for 2019nCoV RdRp is expected tobe available via EVAg from Jan 21st onward. First line screening assay: E gene assay Conflrmatory assay: RdRp gene assay bb. Die Auswirkungen eines fehlerhafte GC-Gehaltes wurden bereits oben in Zusammenhang mit der Annealing-Temperatur dargelegt. cc. Seite 44 von 54 Nachweis von Teilen des Genoms von SARS·CoV-2 Für eine Bestätigungsdiagnose eines spezifischen Virus müssen mindestens 3 Primerpaare eingesetzt werden, um 3 virusspezifische Gene nachzuweisen. Vorzugsweise sollten diese Gene möglichst weit voneinander entfernt im viralen Genom gefunden werden (entgegengesetzte Enden eingeschlossen). Obwohl das Drosten-Corman-Paper 3 Primer beschreibt, decken diese Primer nur etwa die Hälfte des Virusgenoms ab. Selbst wenn man also in einer Probe drei positive Signale erhält (d.h. die drei Primerpaare ergeben 3 verschiedene Amplifikationsprodukte), ist dies kein Beweis für das Vorhandensein von SARS-COV-2. Ein besseres Primerdesign wären terminale (auf das jeweilige Ende des Genoms zielende) Primer auf beiden Seiten des Virusgenoms gewesen. Dies, weil damit theoretisch das gesamte virale Genom abgedeckt wäre und drei positive Signale dabei helfen könnten, um besser zwischen dem möglichen Vorliegen eines vollständigen (und damit potenziell infektiösen) Virusgenoms und dem Vorliegen von fragmentierten viralen Genomteilen (ohne infektiöse Potenz) unterscheiden könnten. Um nach internationalem Standard einen validen Schluss auf eine mögliche Infektiosität zulassen zu können, hätte das Orh-Gen, welches für das essentielle Replikase-Enzym der SARS-CoV-Viren kodiert, als Ziel aufgenommen werden müssen. Die Positionierung der Targets in der Region des viralen Genoms, die am stärksten und variabelsten transkribiert wird, ist eine weitere schwere Schwachstelle des Drosten-Tests. Kirn et al. zeigen eine hochvariable 3'-Expression der subgenomischen RNA in Sars-CoV-2 [11]. Diese RNAs werden als Signaturen für asymptomatische und nicht infektiöse Patienten aktiv überwacht [12]. Abbildung 2: Relative Positionen von Amplikon-Targets auf dem SARS-Coronavirus und dem 2019 neuartigen Coronavirus-Genom. ORF: offener Leserahmen; RdRp: RNA-abhängige RNA-Polymerase. Zahlen unterhalb von Amplikon sind Genompositionen gemäß SARS-CoV, NC_oo4718 [1]; Seite 45 von 54 Not covered by Corman-Drosten RT-PCRTest .~• r t l Orha Orhab MN908947 W uhan·Hu-1 • - - - - N(_oo4718 SARS-CoV 15,361-15.1460 RdRp E \ M : 1 : 1 :J ! l 1:1 :1 : N - 2s,s,s-2s.• s2 tl E: envelope protcin gene; M : membrane proteln gene; N: nucleocapsld protein gene; ORF: open rcading harne; RdRp: RNA·dependenl RNA polymerase gene; S: ~pike protein gene. Numbers below amplicons are genome positions according to SARS·CoV, GenBank NC 004718. dd. Temperatur, bei der alle Reaktionen ablaufen Die Annealing-Temperatur bestimmt, bei welcher Temperatur sich der Prim er an die Zielsequenz anlagert beziehungsweise von ihr ablöst. Für eine effiziente und spezifische Amplifikation sollte der GC-Gehalt der Primer mindestens 40% und höchstens 60% betragen. Wie in Tabelle 3 angegeben liegen drei der im Drosten-Corman-Paper beschriebenen Primer nicht innerhalb des normalen Bereichs für den GC-Gehalt. Zwei Primer (RdRp_SARSr_F und RdRp_SARSr_R) weisen einen ungewöhnlichen und sehr niedrigen GC-Wert von 28-31% für alle möglichen Varianten von Taumelbasen auf, wohingegen Primer E_Sarbeco_F einen GC-Wert von 34,6% aufweist (Tabelle 3 und untere Tafel von Tabelle 3). Es ist zu beachten, dass der GC-Gehalt aufgrund seiner drei Wasserstoffbrückenbindungen in der Basenpaarung die Bindung an sein spezifisches Ziel weitgehend bestimmt. Je geringer also der GC-Gehalt des Primers, desto geringer ist seine Bindungsfähigkeit an seine spezifische Zielgensequenz (d.h. das nachzuweisende Gen). Das heißt, damit eine Zielsequenz erkannt wird, ist eine Temperatur zu wählen, die möglichst nahe an der tatsächlichen Annealing-Temperatur liegt (Best-Practice-Wert), damit sich der Primer nicht wieder ablöst und gleichzeitig auch die Zielsequenz spezifisch angreift. Wenn der Tm-Wert sehr niedrig ist, wie vorliegend bei allen Wobble-Varianten der RdRpReverse-Primer beobachtet, können sich die Primer unspezifisch an mehrere Targets binden, was die Zuverlässigkeit des Tests weiter verringert. Die Annealing-Temperatur (Tm) ist entscheidend und wesentlich für die Bewertung der Genauigkeit von qPCR-Protokollen. Beste Praxis: Beide Primer (vorwärts und rückwärts) sollten einen fast ähnlichen Wert haben, vorzugsweise den exakt gleichen·wert. Verwendet man die frei verfügbare Primer-Designsoftware Primer-BLAST [9], um die BestPractice-Werte für alle im Drosten-Corman-Paper verwendeten Primer zu testen (Tabelle 3 und Bodenplatte), zum zu versuchen, einen Tm-Wert von 60° C zu finden, während man Seite 46 von 54 in ähnlicher Weise den höchstmöglichen GC%-Wert für alle Primer anstrebt (dabei wurde ein maximaler Tm-Unterschied von 2° C innerhalb der Primerpaare als akzeptabel erachtet), beobachtet man eine Differenz von 10° C w.r.t. der Glühtemperatur - e Tm für Primerpaar 1 (RdRp_SARSr_F und RdRp_SARSr_R). Dies Ist ein sehr schwerwiegender Designfehler und macht den Drosten-Test nutzlos. Tabelle 3: GC-Gehalt der Primer und Detection Probes (adaptiert von Drosten-Corman-Paper; Aberrationen von optimierten GC-Gehalten sind hervorgehoben. Untere Tafel: Berechnete GC und Tm für Primerpaar1 (RdRp_SARSr_F und RdRp_SARSr_R) mit R =G und S = (). Normal ranges for GC%: 40 - 60"·0; normal ranges for TM: 55-65' ; Best-practise for qPCR in our case: 60• for both primers {reverse & fon'llard) GC",, 59.09 C TM 63.74' Difference of < fi lt,ARAl<,<,l(AH, TGT(t(j((,(j FAM ( AGAfl ~r· ll ~ C [ S••br,:;u r - S~ IMtl •4 l ,1'V •ll Rll,U,l lAAASA{A 28.00 .X TM 53.56" C GCu l,on .aad 111ht "'ith Pt P,r ~,beh•d 1019,rrov, Rdli!P lf'fle- c U\e-6t ,. b ~ .. ,i ur ' "• 11 1 1 „ 1(.1- • • ~ 1 l . ',l t (1' • U '~ 1 "' \ I... 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Dies kann in Kombination mit einer niedrigen Annealing-Temperatur zu unspezifischer Amplifikation führen. Wenn zusätzliches Magnesium für die qPCR benötigt wird, sollte die Spezifität des Assays weiter untersucht werden. Bereits die hier beschriebenen Designfehler sind fllr sich genommen so schwe1Wlegend, dass eine spezifische Amplifikation von SARS-CoV-2 nach dem Protokoll des Drosten-Corman-Papers als nahezu ausgeschlossen gelten kann. ee. Die Anzahl der Ampllflkatlonszyklen Seite 47 von 54 Es sei darauf hingewiesen, dass im Drosten-eorman-Paper nirgends erwähnt wird, ab welchen Werten ein Test positiv oder negativ ist. Die Art von Tests muss auf einer SOP basieren welche eine validierte und festgelegt Anzahl von PCR-Zyklen (Ct-Wert) nennt, welche festlegen, ab wann ein Testergebnis als positiv oder negativ zu bewerten ist. Der maximale, noch halbwegs zuverlässige et-Wert beträgt 30 Zyklen (s.o.). Oberhalb eines et-Wertes von 35 Zyklen muss eine erheblich zunehmende Anzahl falsch positiver Ergebnisse berücksichtigt werden. PCR-Daten, die nach einem Ct-Wert von 35 Zyklen als positiv bewertet werden, sind völlig unzuverlässig. In der Tat zeigen wissenschaftliche Studien, dass nur nicht infektiöse (tote) Viren mit et-Werten von 35 nachgewiesen werden [2]. Zwischen 30 und 35 gibt es eine Grauzone, in der ein positiver Test nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann . Dieser Bereich sollte ausgeschlossen werden . Natürlich könnte man 45 PeR-Zyklen durchführen, wie es das Drosten-eorman-Paper empfiehlt (Abbildung 2) 1 aber dann muss man auch einen „vernünftigen" et-Wert definieren (der 30 nicht überschreiten sollte). Ein Analysenergebnis mit einem et-Wert von 45 ist wissenschaftlich und diagnostisch absolut bedeutungs los. All dies hätte im Paper kommuniziert werden müssen (was - versehentlich oder absichtlich - unterblieben ist). Es ist ein großer Fehler, dass das Drosten-eorman-Paper diese et-Schwellenwerte überhaupt nicht erwähnt - auch nicht in zusätzlichen Einreichungen und offiziellen Veröffentlichungen/Nachträgen . Abbildung 3: Empfohlener RT-PCR-Kit - wie in der offiziellen Drosten-Corman WHO-Empfehlung [8] angegeben. Es ist lediglich ein "eycler" -Wert (Zyklen) ohne entsprechenden und wissenschaftlich sinnvollen et (eutoff-Wert) angegeben. Dies verhält sich auch im Drosten -eorman-Paper so. 3. Discr imatory assay ,,_,reactlon ~ HzO (RN.Ase free} 2x Reactlon mix' MgSO,(SOmMJ 1.1 µ1 12.S IJI 0.4 µI Primer R1.• Totalrtactiotlmtx Templflte RNA. add Total vaume 1 µ1 20111 SIJI 25µ1 • Thenno Fischer/lnvärogien: SuperScrlpUII Onestep RT-PCR System with PJ.attnumtl Taq ONA Polymera,o " MgS04 (50 mM) (Slg,MJ, Thls cornponent ls not p,O\lided wilh lhe OneStep RT·PCR kä ... non-8COtylated (Roa,eJ. ~ 55'C 10' 94•c 3· 94' C 15" se·c 30" 1 r•sy • . ff. UnterbUebene molekularblologische Valldlerungen Seite 48 von 54 Um festzustellen, ob es sich bei den amplifizierten Produkten tatsächlich um Teile des SARS-CoV-2-Genoms handelt, ist eine biomolekulare Validierung der PCR-Produkte unerlässlich. Für einen diagnostischen Test ist diese Validierung ein absolutes Muss. Die Validierung der PCR-Produkte sollte durchgeführt werden, indem man entweder das PCR-Produkt in einem 1%igen Agarose-EtBr-Gel zusammen mit einem Größenindikator (DNA-Lineal oder DNA-Leiter) laufen lässt, so dass die Größe des Produkts abgeschätzt werden kann. Die Größe muss der berechneten Größe des Amplifikationsprodukts entsprechen. Noch besser ist es jedoch, das Amplifikationsprodukt zu sequenzieren. Letzteres gibt 100% Sicherheit über die Identität des Amplifikationsprodukts. Ohne molekulare Validierung kann man sich über die Identität der amplifizierten PCR-Produkte nicht sicher sein. In Anbetracht der oben beschriebenen schweren Designfehler können die PCRProdukte alles sein. Bei kle inen Fragmenten der qPCR (ca. 1oobp) wird zusätzlich ein weiterer Aspekt im Drosten-Corman-Paper nicht erwähnt: Es kann entweder ein 1,5% Agarosegel oder sogar ein Acrylamidgel sein. Dass die PCR·Produkte des Drosten-Tests nicht auf molekularer Ebene validiert wurden, Ist ein weiterer schwerer Fehler und macht den Test nutzlos. II· Positiv· und Negativkontrollen zur Bestätigung/Widerlegung des spezifischen VI· rusnachwelses Die unbestätigte Annahme, die dem im Drosten-Corman-Paper beschriebenen Test zugrunde liegt, ist, dass SARS-CoV-2 das einzige Virus aus der SARS-ähnlichen Beta-Coronavirus-Gruppe ist, das derzeit Infektionen beim Menschen verursacht. Die Sequenzen, auf denen ihre PCR-Methode basiert, sind in silico-Sequenzen, die von einem Labor in China [1] geliefert wurden, da zum Zeitpunkt der Entwicklung des PCR-Tests kein Kontrollmaterial von infektiösem ("live") oder inaktiviertem SARS-CoV-2 für die Autoren zur Verfügung stand. Der PCR-Test wurde daher unter Verwendung der Sequenz des bekannten SARSCoV als Kontrollmaterial für die Sarbeco-Komponente konzipiert (Dr. Adam Meijer, Co-Autor des Drosten-Corman-Papers in einem E-Mail-Austausch mit Dr. Peter Borger). Bei allen Personen, die pos itiv auf den RT-PCR-Test, wie im Drosten-Corman-Paper beschrieben, getestet werden, wurde angenommen, dass sie mit SARS-CoV- infiziert Infektionen reagieren. Diese Annahme ist mit drei schweren Fehlern behaftet. Erstens kann ein positiver Test auf die im Drosten-Corman-Paper beschriebenen RNA-Moleküle nicht mit einer "Infektion mit einem Virus" gleichgesetzt werden . Ein positiver RTPCR-Test zeigt lediglich das Vorhandensein von viralen RNA-Molekülen an. Wie schon oben erwähnt war der Drosten-Test nicht für den Nachweis des Virus in voller Länge, sondern bestenfalls (hätte es seine anderen schweren, ihn unbrauchbar machenden Mängel nicht gegeben) nur für den Nachweis eines Fragments des Virus ausgelegt. Zweitens konnte keine echte spezifische Positivkontrolle - bei der es sich um die SARSCoV-2-RNA gehandelt haben muss - zuverlässige Ergebnisse liefern. Seite 49 von 54 Drittens heißt es im Drosten-Corman-Paper: "Um zu zeigen, dass die Assays auch andere Fledermaus-assoziierte SARS-verwandte Viren nachweisen können, haben wir mit dem E-Gen-Assay sechs von Fledermäusen stammende Kotproben getestet, die von Drexler et al. [. . .] und Muth et al. [. ..] zur Verfügung stehen. Diese viruspositiven Proben stammten von europäischen Nashornfledermäusen. Der Nachweis dieser phylogenetischen Ausreißer innerhalb der SARS-verwandten Co V-Kategorie lässt vermuten, dass wahrscheinlich alle asiatischen Viren nachgewiesen werden. Dies würde theoretisch eine breite Sensitivität selbst im Falle mehrerer unabhängiger Akquisitionen von Virusvarianten aus einem Tierreservoir gewährleisten". Diese Aussage zeigt, dass das im RT-PCR-Test verwendete E-Gen, wie im Drosten-CormanPaper beschrieben, nicht spezifisch für SARS-CoV-2 ist. Die E-Gen-Primer weisen auch ein breites Spektrum anderer SARS-Viren nach. Das Genom des Coronavirus ist das größte aller RNA-Viren, die den Menschen infizieren, und sie haben alle eine sehr ähnliche molekulare Struktur. Dennoch haben SARS-CoV-1 und SARS-CoV-2 zwei hochspezifische genetische Fingerabdrücke die sie von den anderen Coronaviren unterscheiden. Es ist eine einzigartige Fingerabdruck-Sequenz (KTFPPTEPTEPKKDKKKKK) im N-Protein von SARS-CoV-1 und SARS-CoV-2 vorhanden [3, 4, 5]. Zweitens enthalten sowohl SARS-CoV-1 als auch SARS-CoV-2 das HE-Protein nicht, wäh rend alle anderen Coronaviren dieses Gen besitzen [3, 4, 5]. Um also ein SARS-CoV-1- und SARSCoV-2-PCR-Produkt spezifisch nachzuweisen, hätte die obige Region im N-Gen das Amplifikationsziel sein müssen. Ein zuverlässiger diagnostischer Test sollte sich auf diese spezifische Region im N-Gen konzentrieren . Und gerade die PCR für dieses N-Gen wurde vom Drosten-Corman-Paper weder weiter validiert noch als Testgen empfohlen, weil sie mit der SARS-CoV-Originalsonde "nicht so empfindlich" sei. Darüber hinaus macht das fehlen des HE-Gens sowohl bei SARS-CoV-1 als auch bei SARSCoV-2 dieses Gen zur idealen Negativkontrolle, um andere Coronaviren auszuschließen. Das Drosten-Corman-Paper enthält weder diese Negativkontrolle, noch enthält es andere Negativkontrollen. Der PCR-Test im Drosten-Corman-Paper enthält daher weder eine einzige Positivkontrolle noch eine Negativkontrolle, um das Vorhandensein anderer Coronaviren auszuschließen. Dies ist ein weiterer wesentlicher Konstruktionsfehler, der den Test für die Diagnose ungeeignet und unvalidierbar macht!. hh. Die Standardarbeitsanweisung (SOP) Ist nicht verfllgbar. Es sollte eine Standardarbeitsanweisung (Standard Operational Procedure, SOP) zur Verfügung stehen, die die oben genannten Parameter eindeutig spezifiziert, so dass alle Laboratorien in der Lage sind , exakt die gleichen Testbedingungen einzurichten. Eine validierte universelle SOP ist unerlässlich, da sie einen Vergleich der Daten innerhalb der Länder und zwischen den Ländern ermöglicht. Es ist sehr wichtig, alle Primer-Parameter eindeutig zu spezifizieren. Dies ist beim Drosten-Test nicht geschehen. Außerdem ist der Ct- Seite 50 von 54 Wert, der angibt, wann eine Probe als positiv oder negativ zu betrachten ist, nicht spezifiziert. Es wird auch nicht angegeben, wann eine Probe als mit SARS-CoV-Viren infiziert gilt. Wie oben gezeigt, kann der Test nicht zwischen Virus und Virusfragmenten unterscheiden, daher ist der Ct-Wert, der die Bewertung des Tests als positiv auslöst, besonders wichtig. Dieser Ct-Wert hätte in der Standard-Arbeitsanweisung (SOP) beschrieben werden müssen, die online gestellt hätte werden müssen, so dass alle Laboratorien, die diesen Test durchführen, exakt die gleichen Randbedingungen haben. Die durch Drosten et al. unterlassene Erstellung einer solchen SOP ist als grob fahrlässig zu bezeichnen. Den Labors steht es somit frei, den Test so durchzuführen, wie sie es für angemessen halten, was zu einer enormen Variationsbreite führt. Die Laboratorien in ganz Europa, ja aufgrund der WHO-Empfehlung des Drosten-Tests: auf der ganzen Welt - stehen vor einer Menge Fragen. Welche Primer sollen sie bestellen? Welche Nukleotide sollen sie an den undefinierten Stellen eintragen? Welchen Tm-Wert sollen sie wählen? Wie viele PCR-Zyklen sollen sie durchführen? Und bei welchem et-Wert ist die Probe positiv? Und bei welchem et-Wert ist sie negativ? Und wie viele Gene sollen sie testen? Sollen alle Gene getestet werden? Oder nur das E und das RpRd-Gen, wie in Tabelle 2 des Drosten-Corman -Papers gezeigt? Oder auch das N-Gen? Und was ist ihre Negativkontrolle? Was ist ihre Positivkontrolle? Das Drosten-Coman-Paper Ist so vage und fehlerhaft aufgebaut, dass man In Dutzende verschiedene Richtungen gehen kann. Nichts ist standardisiert, es gibt keine SOP, alles bleibt ein RltseL Es handelt sich bei dem Inhalt dieses Papiers um außerordentUch schlechte Wissenschaft. II. Folgen der oben beschriebenen schwere Mängel des Drosten-Tests Der im Drosten-Corman-Paper beschriebene RT-PCR-Test enthält so viele molekularbiologische Designfehler (siehe oben), dass es nicht möglich ist, ihn zu validieren und eindeutige Ergebnisse zu erhalten. Es ist unvermeidlich, dass dieser Test eine enorme Anzahl so genannter "falsch-positiver Ergebnisse" erzeugt. Die Definition von "falsch-positiv" ist eine negative Probe, die zunächst ein positives Ergebnis erzielt, aber nach erneuter Prüfung mit demselben Test negativ ist. Falsch-positiv sind fehlerhaft positive Testergebnisse, d.h. negative Proben, die positiv getestet werden. Und genau das findet sich in der Tat in der Drosten-Corman-Arbeit. Auf Seite 6 des Manuskript-PDFs zeigen die Autoren, dass selbst unter gut kontrollierten Laborbedingungen ein beträchtlicher Prozentsatz falsch positiver Ergebnisse mit diesem Test erzeugt wird: "Bei vier einzelnen Testreaktionen wurde eine schwache anfängliche Reaktivität festgestellt, die jedoch bei erneuten Tests mit demselben Assay negativ war. Diese Signale waren nicht mit einem bestimmten Virus assoziiert, und für jedes Virus, bei dem eine anfänglich positive Reaktivität auftrat, gab es andere Proben, die dasselbe Virus in einer höheren Konzentration enthielten, aber nicht positiv getestet wurden. Angesichts der Ergebnisse der oben beschriebenen umfassenden technischen Qualifikation wurde der Schluss gezogen, dass diese anfängliche Reaktivität nicht auf die chemische Instabilität der Real-Time-PCR- Detection Probes und höchstwahrscheinlich auf Probleme bei der Handhabung zurückzuführen war, die durch die rasche Einführung neuer diagnostischer Tests und Kontrollen während dieser Auswertung verursacht wurden studieren". [1] Seite 51 von 54 Der erste Satz dieses Auszuges ist ein klarer Beweis dafür, dass der im Drosten -CormanPaper beschriebene PCR-Testfalsch positive Ergebnisse erzeugt. Selbst unter den gut kontrollierten Bedingungen des hochmodernen Charite-Labors sind vier von 310 Primärtests per Definition falsch positiv. Vier negative Proben wurden zunächst positiv getestet und waren dann bei einem erneuten Test negativ. Dies ist das klassische Beispiel für ein falsch-positives Ergebnis. Eine weitere für die Gesamtbetrachtung des Pap iers aufschlußreiche erzählerische Beobachtung im obigen Auszug ist, dass die Autoren die falsch-positiven Ergebnisse als "Umgang mit Problemen, die durch die rasche Einführung neuer diagnostischer Tests verursacht werden", wegerklären. Jj. Das Drosten·Corman-Paper wurde offenslchtUch nicht von Fachkollegen begutachtet Vor der formellen Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift werden wissenschaftliche und medizinische Artikel traditionell durch "Peer Review" zertifiziert. Dabei lassen sich die Herausgeber der Zeitschrift von verschiedenen Experten - sogenannten "Gutachtern" - beraten, die das Paper bewertet haben und möglicherweise Schwachstellen in den Annahmen, Methoden und Schlussfolgerungen erkennen. In der Regel veröffentlicht eine Zeitschrift einen Artikel erst dann, wenn sich die Herausgeber davon überzeugt haben, dass die Autoren auf die Bedenken der Gutachter eingegangen sind und dass die vorgelegten Daten die in dem Paper gezogenen Schlussfolgerungen unterstützen. Das Drosten-Corman-Paper wurde am 21. Januar 2020 bei Eurosurveillance eingereicht und am 22. Januar 2020 zur Veröffentlichung angenommen. Am 23. Januar war das Paper online. Am 17. Januar wurden alle wesentlichen Informationen und das Protokoll des Manuskripts bei der WHO veröffentlicht. Darüber hinaus wurde das Drosten-Corman-Paper am 21. Januar 2020 von der WHO empfohlen (noch bevor es veröffentlicht wurde!) . Es liegt damit auf der Hand das kein Peer-Review-Verfahren durchgeführt wurde. Normalerweise ist das Peer-Review-Verfahren ein zeitaufwändiger Prozess, da mindestens zwei Experten aus der Praxis das eingereichte Paper kritisch lesen und kommentieren müssen. Vierundzwanzig Stunden reichen einfach nicht aus, um ein gründliches Peer-Review durchzuführen . Jeder Molekularbiologe, der mit dem RT-PCR-Design vertraut ist, hätte die schwerwiegenden Fehler im Drosten-Corman-Paper beim Review-Prozess beobachtet. kk. lnteressenkonftlkte Es stellt sich heraus, dass zwei Autoren des Drosten-Corman-Papers, Christian Drosten und Chantal Reusken, auch Mitglieder des Editorial Board dieser Zeitschrift sind [7]. Es besteht also ein schwerer Interessenkonflikt, der den Verdacht verstärkt, dass das Paper nicht von Fachkollegen begutachtet wu rde. IL Zusammenfassung Das Drosten-Corman-Paper enthält die folgenden spezifischen Fehler: Seite 52 von 54 - Es gibt keinen spezifizierten Grund, diese extrem hohen Konzentrationen von Primern in diesem Protokoll zu verwenden. Die beschriebene Konzentration führt zu erhöhter unspezifischer Bindung und PCR-Produktamplifikation, wodurch der Test als spezifisches Diagnostikum ungeeignet ist; - Sechs nicht spezifizierte wackelige Positionen führen zu einer enormen Variabilität des Testdesigns pro Labor; die verwirrende unspezifische Beschreibung im Drosten-CormanPaper eignet sich nicht als operatives Standardprotokoll; - Der Test kann nicht zwischen dem gesamten Virus und viralen Fragmenten unterscheiden. Daher kann der Test nicht als Diagnostikum für intakte (infektiöse) Viren verwendet werden; - eine Differenz von 10° C w.r.t . der Glühtemperatur Tm für Primerpaar1 (RdRp_SARSr_F und RdRp_SARSr_R) ist ein sehr schwerer Fehler und macht das Protokoll als spezifisches Diagnosewerkzeug unbrauchbar; - Ein großer Fehler ist die Auslassung der et-Wertes, die zu bestimmen haben, wenn eine Probe als positiv und negativ betrachtet wird. Dieser Ct-Wert findet sich auch nicht in zusätzlichen Einreichungen und offiziellen Veröffentlichungen/Nachträgen; - die PCR-Produkte sind nicht auf molekularer Ebene validiert worden, was das Protokoll als spezifisches, die Diagnostik unter Werkzeug nutzlos macht; - Der PCR-Test enthält weder eine einzige Positivkontrolle zum Nachweis der Spezifität für SARS-CoV-2 noch eine Negativkontrolle zum Ausschluss anderer Coronaviren, was den Test für eine spez ifische Diagnose ungeeignet macht; - Höchstwahrscheinlich wurde das Drosten-Corman-Paper nicht von Fachkollegen begutachtet; - Für mindestens vier Autoren bestehen schwerwiegende lnteressenskonflikte, zusätzlich zu der Tatsache, dass zwei der Autoren des Drosten-Corman-Papers (Christian Drosten und Chantal Reusken) auch im Editorial Board von Eurosurveillance sitzen; am 29. Juli 2020 kam ein lnteressenskonflikt hinzu (Olfert Landt ist CEO von TIB-Molbiol; Marco Kaiser ist Senior Researcher bei GenExpress und fungiert als wissenschaftlicher Berater für TIB-Molbiol), der in der ursprünglichen Version nicht deklariert wurde (und in der PubMedVersion immer noch fehlt) . TIB-Molbiol ist die Firma, die "als erste" PCR-Kits (Light Mix) auf der Grundlage des im Drosten-Corman-Manuskript publizierten Protokolls herstellte und diese PCR-Testkits aufgrund ihrer eigenen Worte vor der Einreichung der Publikation weltweit verteilte. Weiterh in versäumten Victor Corman & Christian Drosten, ihre zweite Zugehörigkeit zu erwähnen: das kommerzielle Testlabor "Labor Berlin", wo sie für die Virusdiagnostik zuständig sind. mm. Literaturhinweise [1] "Detection of2019 novel coronavirus (2019-nCo V,) by real-time RT-PCI?', Euro Surveillance, 2020; Band 25, 3. Ausgabe (Euro Surveillance 2020;25[3]:pii=2000045) https: / /www.eurosurveillance.org/]content/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.3.2000045 Seite 53 von 54 [2] Tom Jefferson, Elizabeth Spencer, Jon Brassey, Carl Heneghan Virenkulturen zur Beurteilung der Infektiosität von COVID-19. Systematische Überprüfung. doi: https: II doi.org/10.1101/ 2020.08.04.20167932 https: //www.medrxiv.org/ content/10.1101/ 2020.08.04.20167932v4 Raoul-Brief (Zitat folgt) [3] Marra MA, Steven JMJ, Carotine RA, Robert AH , Angela BW et al. (2003) Wissenschaft. Die Genomsequenz des SARS-assoziierten Coronavirus. Wissenschaft 300(5624): 13991404. [4] Sequenz kann hier gefunden werden : https://www.ncbi.nlm.nih.gov/nuccore/MN908947 [5] Borger P. Ein SARS-ähnliches Coronavirus wurde erwartet, aber es wurde nichts unternommen, um darauf vorbereitet zu sein. Am J Biomed Sei Res 2020. https://biomedgrid.com/pdf /AJBSR.MS.ID.001312.pdf https: //www.researchgate.net/publicationL341120750 A SARS-like Coronavirus was Expected but nothing was done to be Prepared [7] https://www.eurosurveillance.org/upload/site-assets/imgs/2020-09-Editorial%20 Vorstand%20PDF.pdf [8] Offizielle WHO-Empfehlung für das Corman / Drosten RT-qPCR-Protokoll, das sich di· rekt aus der Eurosurveillance-Publikation ableitet: https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/protocol-v21.pdf?sfvrsn=a9ef618c 2 [9] Primer-BLAST, NCBI · National Center for Biotechnology Information: https://www.ncbi .nlm.nih.gov/tools/primer-blast/ [10] Trestan Pillonel et al., Brief an den Herausgeber: SARS-CoV-2-Nachweis mittels Echtzeit-RT·PCR https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7268274/ [11] Kirn et al, Die Architektur des SARS-CoV-2 Transkriptoms https://www.sciencedi rect.com/science/article/pii/50092867420304062 [12] Wolfe! et al, Virologische Beurteilung von hospitalisierten Patienten mit COVID -2019 https://www.nature.com/articles/s41586-020-2196-x a. et-Zyklen Das Tribunal da Rela~äo de Lisboa ist ein portugiesisches Berufungsgericht (Äquivalent eines Oberverwaltungsgerichts) mit Sitz in Lissabon, dass als am 11.11.20202 se ine Entscheidung (Aktenzeichen 1783 / 20.7T8PDL.L1-3) über ein erstinstanzliche Urteil verkün· dete und darin feststellte, daß PCR-Tests keinerlei Grundlage fü r die Feststellung von Infektionen und daran anschließende Freiheitsentziehungen (habeas corpus) sein können (s.o., Anlagen K 8 a und b). Seite 54 von 54 B. Rechtslage betreffend Widerruf, Feststellungsantrag und Geldentschldlgung Die Äußerungen der Beklagten sind (vorsätzlich) falsch und verletzen die Ehre und die Kreditwürdigkeit des Klägers. Sie sind rechtswidrig und daher zu unterlassen. Sie dienen ausschließlich dazu, den Kläger in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Solche Äußerungen sind nicht vom Grundrecht auf Mei nungsäußerungsfreiheit und der Pressefreiheit gedeckt. Sie erfolgen hier ausschließlich zur Persönlichkeitsdiskreditierung. Ein sach licher Bezugspunkt für diese Äußerung feh lt. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Widerruf zu, da es sich bei den im Klageantrag zu 1 und im Klageantrag zu 2 genannten Tatsachenbehauptungen nachweislich um unwahre Aussagen handelt. Hilfsweise beantragen wir eine Richtigstellung. Der Widerruf ist erforderlich, um die nachhaltige Rufschädigung des Klägers auszugleichen und zu beseitigen. Dem Kläger entsteht weiterhin fortlaufend ein materieller Schaden aus diesem Artikel Der Kläger hat weiterhin einen Anspruch auf Le istung einer Geldentschädigung. Insbesondere die Bezeichnung als „Lügner" und „Klimaleugner" stellen eine - weitere - schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung dar. Dr. Reiner Fuellmich, LL.M. Rechtsanwalt