Organklagen bzw. Organstreitigkeiten sind Streitverfahren von Bundesorganen (z.B. Bundestag, Bundesrat) untereinander, die von dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Streitgegenstand kann nur Verfassungsrecht sein.
Stellungnahme zum Eigenmittelbeschluß des Rates der Europäischen Union – 22. März 2021